Seit dem 16. Mai 2024 ist das Solarpaket 1 in Kraft, es hat viele Regelungen für Balkonkraftwerke und Solaranlagen vereinfacht. Doch einige werden noch von der EU geprüft. Die wichtigsten Punkte fassen wir hier zusammen.
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Der aktuelle Stand: Das Solarpaket 1 und die beihilferechtliche Genehmigung der EU
Das Solarpaket 1 wurde 2024 sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat abgesegnet und trat am 16.05.2024 eigentlich in Kraft. Es sorgt an einigen Stellen des EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) für sinnvolle Neuregelungen und soll generelle Maßnahmen für den Klimaschutz erleichernt. Allerdings gilt das Inkrafttreten noch nicht für alle Inhalte, denn Teile davon muss die EU-Kommission noch genehmigen.
Warum? Weil die betroffenen Stellen als staatliche Beihilfen gelten und diese sind in der Europäischen Union eigentlich nicht gestattet – so will die EU sicherstellen, dass nationale Förderungen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren. Die EU-Länder dürfen allerdings bei der EU-Kommission eine Ausnahme beantragen, und das hat das Bundeswirtschaftsministerium auch getan. Allerdings bearbeitet die EU-Kommission den Antrag schon fast ein Jahr lang und gibt derzeit keine Auskunft darüber, wie lange es noch dauern wird.
Konkret geht es um neue Regelungen für besondere Solaranlagen wie Agri-, Floating- und Parkplatz-PV, die durch gezielte Zuschläge attraktiver werden sollen. Auch der verbesserte Vergütungssatz für mittlere Dachanlagen (zwischen 40 und 750 Kilowatt PV-Leistung) sowie die Ausweitung der Förderfähigkeit großer Freiflächenanlagen auf bis zu 50 Megawatt stehen auf der Liste.
Die gute Nachricht: Balkonkraftwerke fallen nicht darunter. Interessierte und Besitzer können deshalb bereits jetzt von den Erleichterungen des Solarpaket 1 profitieren.
Solarpaket 1: Die wichtigsten Neuerungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachte Anmeldung
Balkonkraftwerke müssen dank des Solarpaket 1 nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Einfach das Formular ausfüllen – fertig. Vorher musste man zusätzlich das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden. Da die Netzbetreiber unterschiedliche Verfahren hatte, konnte es bei einem deutlich bürokratischer sein als bei einem anderen.
Schuko-Stecker erlaubt
Mit dem Solarpaket 1 darf man Balkonkraftwerke nun auch mit über normale Haushaltssteckdosen (Schutzkontakt, kurz Schuko) anschließen. Vorher war es nur über Wieland-Stecker möglich, zwischenzeitig waren die Schuko-Stecker aber immerhin geduldet. Diese Regelung vereinfacht die Montage immens, da man nun keinen Elektriker mehr benötigt, der eine passende Steckdose legt.
Höhere Leistungsgrenze
Vor dem Solarpaket 1 durften Balkonkraftwerke nur mit maximal 600 Watt ins Hausnetz einspeisen. Die Grenze wurde auf 800 Watt angehoben und liegt nun mit unseren Europäischen Nachbarn gleichauf. Da die Solarmodule auch immer leistungsfähiger werden, können Besitzer nun mehr Strom selbst erzeugen und verbrauchen.
Keine Rücklaufsperre mehr notwendig
Moderne Stromzähler haben eine Rücklaufsperre, doch in Deutschland gibt es noch viele Ferraris-Zähler. Deren Drehscheiben laufen rückwärts, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert, als gerade verbraucht wird. Das war bisher verboten. Mit dem Solarpaket 1 darf man die alten Zähler übergangsweise nutzen, bis der Messstellenbetreiber ihn ausgewechselt hat.
Mehr Rechte für Mieter
Mieter mussten ihren Vermieter bisher um Erlaubnis fragen, wenn sie ein Balkonkraftwerk installieren wollten. Diese wurde oft verweigert, da ein Vermieter dadurch keinen Vorteil hat. Das Solarpaket 1 ändert das grundlegend. Nun fallen Balkonkraftwerke unter den sogenannten „privilegierten Gebrauch“ der Mietsache – vergleichbar mit dem Anbringen einer Satellitenschüssel. Das bedeutet nicht, dass Vermieter gar kein Mitspracherecht mehr haben, aber sie dürfen ein solches Vorhaben nicht mehr pauschal ablehnen. Stattdessen muss eine objektive Begründung vorliegen, wenn eine Installation untersagt werden soll – etwa sicherheitstechnische Bedenken oder eine unzumutbare Beeinträchtigung der Bausubstanz.

Solarpaket 1: Die wichtigsten Regeln für Solaranlagen
Mehr Einspeisevergütung für Dachanlagen
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 Kilowatt wird um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Diese Maßnahme reagiert auf gestiegene Bau- und Kapitalkosten und soll den Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern wirtschaftlicher gestalten.
Anhebung der Ausschreibungsgrenze und Erhöhung des Ausschreibungsvolumens
Ab 2026 gilt eine neue Regelung für besonders große Solaranlagen auf Dächern mit einer Leistung von mehr als 750 kW. Diese Anlagen müssen an Ausschreibungen teilnehmen, die dreimal im Jahr stattfinden. In diesen Ausschreibungen wird festgelegt, welche Projekte eine Förderung erhalten. Insgesamt steht jährlich ein Ausschreibungsvolumen von 2,3 Gigawatt zur Verfügung, das gleichmäßig auf die drei Termine verteilt wird.
Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht
Bisher mussten Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW ihren Strom direkt vermarkten. In Zukunft können Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 200 kW, die bislang der Direktvermarktungspflicht unterlagen, ihre überschüssige Energie ohne Vergütung – und ohne die Kosten der Direktvermarktung – an den Netzbetreiber abgeben. Diese Regelung kommt vor allem Anlagen zugute, die einen hohen Eigenverbrauch haben, da sich für sie die Direktvermarktung oft nicht rentiert.
Repowering von Dachanlagen
Das Solarpaket 1 ermöglicht das Repowering von Aufdach-Photovoltaikanlagen. Das bedeutet, dass alte oder defekte Anlagen durch neue, effizientere Systeme ersetzt werden können, ohne den bestehenden Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren. Diese Regelung fördert die Modernisierung und Effizienzsteigerung bestehender Anlagen.
Solarpaket 1: Die wichtigsten Regeln für Mieterstrom
Erweiterung des Mieterstrommodells
Mit dem Solarpaket 1 wird das Mieterstrommodell deutlich ausgeweitet. Bisher war es auf Wohngebäude beschränkt, die mit Solarstrom versorgt wurden. Jetzt können auch gewerbliche Gebäude sowie Nebenanlagen, wie Garagen, in das Modell einbezogen werden – solange der Strom nicht über das öffentliche Netz fließt. Diese Neuerung bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine breitere Nutzung von Solarenergie, auch in gewerblichen Bereichen.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Ein neues Konzept im Solarpaket 1 ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dieses Modell ermöglicht es, dass Betreiber von Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden weniger bürokratische Anforderungen erfüllen müssen. Zwar entfällt der Mieterstromzuschlag, aber die Regelungen zur Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauchsdaten werden vereinfacht, was den Betrieb von Solaranlagen für Gemeinschaftsgebäude erheblich erleichtert.
Vereinfachte Anlagenzusammenfassung
Früher war es unter bestimmten Umständen nötig, mehrere PV-Anlagen, die auf verschiedenen Dächern standen, als eine einzige Anlage zu betrachten. Diese Praxis führte zu erhöhten technischen Hürden und erschwerte den Betrieb. Das Solarpaket 1 vereinfacht diese Regelungen und erlaubt nun auch PV-Anlagen hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten, insbesondere in großen Gebäuden mit mehreren Treppenaufgängen und Netzanschlüssen, ohne dass zusätzliche Forderungen an die Technik gestellt werden.