Die Einspeisevergütung ist ein Anreiz, damit PV-Anlagen langfristig wirtschaftlich und rentabel sind. Wir verraten, warum diese Art der Photovoltaik-Förderung für Betreiber von Balkonkraftwerken aber meistens nicht relevant ist.
Inhaltsverzeichnis öffnen
Einspeisevergütung von Balkonkraftwerken: Was gilt 2025 für Betreiber?
Mit der Einspeisevergütung werden Betreiber von Photovoltaik-Anlagen staatlich gefördert. Sie gehört dabei zu den wichtigsten Formen der Solarförderung und wird ertragsabhängig gezahlt. Die Höhe der Vergütung pro Kilowattstunde hängt von der Kapazität der Solaranlage ab. Kraftwerke mit bis zu 10 kW erhalten eine höhere Vergütung als solche zwischen 11 kW und 40 kW. Unterschiede gibt es auch bezüglich Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung. Im Februar sowie im August 2025 haben sich die gezahlten Sätze verändert, sind wieder ein Stück gesunken. Wir verraten, warum das für Betreiber von Balkonkraftwerken aber eigentlich alles nicht relevant ist.
Das Wichtigste zur Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke
- Grundsätzlich steht die Einspeisevergütung auch für Balkonkraftwerke zur Verfügung. Es sind jedoch ein paar Vorschriften zu erfüllen.
- Aufgrund der geringen überschüssigen Stromerträge ist die Verdienstmöglichkeit für BKW-Betreiber äußerst gering und liegt bei wenigen Euro pro Jahr.
- Für Balkonkraftwerknutzer sind die Änderungen zur Einspeisevergütung daher in der Regel irrelevant und die Mini-PV-Anlage bleibt genauso attraktiv wie zuvor.
Info: Die Ampel-Regierung hatte ein Paket zur Beendigung der Einspeisevergütung für das Jahr 2025 vorgesehen. Diese und andere Maßnahmen sollten Stromspitzen regulieren, das Gesetz wurde aber letztlich nicht beschlossen. An der Einspeisevergütung wird trotzdem geschraubt, sie wird reduziert. Seit dem 1. August 2025 beträgt sie nur noch 7,86 Cent pro kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,47 Cent pro kWh (Volleinspeisung).
Wie funktioniert die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?
Entscheidest du dich für ein Balkonkraftwerk, entlastest du deinen Geldbeutel. Der durch deine Solarpanels erzeugte Strom ist für dich und deinen Haushalt direkt nutzbar. Bis zu 800 Watt sind seit Mai 2024 für dein Balkonkraftwerk möglich, deine Anlage schließt du einfach per Plug-and-Play an die Steckdose an.
Um Strom in das Netz einzuspeisen und dafür vergütet zu werden, muss dein Balkonkraftwerk den Anforderungen der Norm DIN VDE 0100-551 entsprechen; eine solche Einspeise-Steckdose wäre in der Regel dann eine Wieland-Steckdose. Hinzu kommt, dass du über einen Zweirichtungszähler verfügen musst, der den Strombezug aus dem Netz selbst, aber auch die Einspeisung in das Netz misst. Die Installation des Zählers erfolgt durch den Netzbetreiber.
Produziert deine Balkonkraftanlage zu viel Strom, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz umgeleitet. Ohne zusätzliche Vorkehrungen verschenkst du ihn, denn eine Vergütung für die Einspeisung bekommst du nur, wenn ein eigener oder ein Zweirichtungszähler genutzt wird.
Möchtest du nun die Einspeisevergütung für dich nutzen, ist eine Anmeldung deiner Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber erforderlich. Den Schritt kannst du ja eigentlich als Balkonkraftwerk-Betreiber überspringen, weil du auf die (geringe) Einspeisevergütung verzichtest. Nach dem Solarpaket I reicht nämlich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister völlig aus – sie funktioniert einfach und online von zu Hause.
Experten-Tipp: Ein eigener Stromzähler kostet Geld. Mietest du einen Zweirichtungszähler und lässt dein Haus umrüsten, zahlst du das sogenannte Messstellenentgelt. Im Vergleich zur Einspeisevergütung merkst du hier bereits, wie wenig sich dies für dein Balkonkraftwerk lohnt. Die Mehrkosten sind eventuell höher oder werden gerade mal so ausgeglichen.
Wie viel Einspeisevergütung ist mit einem Balkonkraftwerk möglich?
Die Einspeisevergütung wird pro Kilowattstunde gezahlt und hängt davon ab, wie viel überschüssiger Strom produziert wird. Für kleine Solaranlagen, zu denen auch Balkonkraftwerke mit 800 Watt gehören, gibt es kaum relevante Beträge. Ein Großteil der von deinem Kraftwerk produzierten Energie fließt direkt in deinen Haushalt und dient dem Eigenverbrauch.
Hier kommt ein Beispiel: Mit einem Balkonkraftwerk mit 800 Watt produzierst du durchschnittlich 600 bis 800 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr. Nutzt du davon 60 % für den Eigengebrauch, werden etwa 200 bis 300 kWh eingespeist. Gehen wir von einem aktuellen Vergütungssatz von 8 Cent pro kWh aus, ergibt das im Jahr gerade einmal 16 bis 24 Euro. Davon musst jetzt noch die jährliche Messstellenmiete für den Zweirichtungszähler abziehen. Unterm Strich rechnet sich das Ganze also kaum, wenn du nicht sogar Verlust machst.
Generell gilt, dass die Höhe der Einspeisevergütung rückläufig ist. Du erhältst bis zu einem bestimmten Stichtag aber immer die Garantie, diese Summe über einen Zeitraum von 20 Jahren zu bekommen:
- Einspeisevergütung seit Dezember 2024: 8,03 Cent / kWh
- Einspeisevergütung seit Februar 2025: 7,95 Cent / kWh
- Einspeisevergütung seit August 2025: 7,86 Cent / kWh
Die beiden Werte gelten übrigens für PV-Anlagen bis zu 10 kWp – darunter würde dann auch ein Balkonkraftwerk fallen. Leistungsstärkere Anlagen erhalten weniger Einspeisevergütung. Geplant ist, dass die Vergütung pro Halbjahr um ein Prozent sinkt. Es wird also künftig immer weniger Geld vom Staat kommen.
Profi-Tipp: Es gibt einen Vergütungsunterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte Strom deiner PV-Anlage direkt ins Netz, die Vergütung hierfür seit ab August 2025 12,61 Cent / kWh. Bei einer Teil- oder Überschusseinspeisung fließt nur der Strom ins Netz, den du nicht verbrauchst. Hier gelten die obigen Werte der Einspeisevergütung.
Kosten vs. Einnahmen: Warum sich die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke nicht lohnt
Theoretisch (und im Idealfall) sind mit einem 800-Watt-Balkonkraftwerk 800 Kilowattstunden PV-Strom möglich. Nutzt du nun die Möglichkeit der Volleinspeisung, stünde dir ein Jahresbetrag von knapp 100 Euro zu. Jetzt fragst du dich natürlich, warum du dieses Geld nicht mitnehmen solltest.
Knapp 100 Euro Jahreserlös ist im PV-Bereich eine sehr geringe Summe. Die einmaligen Kosten für einen separaten Einspeisezähler (der im Falle einer Volleinspeisung nötig wäre) sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber und ggf. weitere Messtechnik liegen typischerweise in der Größenordnung mehrerer hundert Euro. Damit ist die Volleinspeisung bei 0,8 kWp in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Und wie sieht es mit der Teileinspeisung aus? Sie ist ebenso wenig ratsam, da dein Balkonkraftwerk nicht so viel mehr Energie produziert als du verbrauchst. Im Median übernimmt eine solche Mini-PV-Anlage rund 10 bis 20 Prozent der Deckung des Eigenbedarfs – das sorgt dafür, dass sie sich innerhalb von drei bis sechs Jahren amortisiert. Die Einspeisevergütung macht praktisch gesehen nur bei größeren Photovoltaikanlagen Sinn, nicht aber bei einem Balkonkraftwerk.
Gibt es Alternativen zur Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung dient in erster Linie dazu, die PV-Anlage attraktiver für dich als Nutzer zu gestalten. Du erzählst einen festgelegten Betrag, wenn du deinen Strom vollständig oder teilweise ins öffentliche Netz einspeist. Als Nutzer eines Balkonkraftwerks hat man davon keinen Mehrwert, wie wir oben schon mit Zahlen belegt haben. Also kein sattes Plus auf dem Konto, aber gibt es eine Alternative, um das Balkonkraftwerk wirtschaftlicher zu gestalten?
Du könntest zum Beispiel überprüfen, ob du die Investition in ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen kannst. Zu diesem Thema haben wir von PV Insider einen besonders ausführlichen Ratgeber-Artikel am Start.
Hinweis: Zusätzlich besteht die Option, dein Balkonkraftwerk mit einem Speicher auszurüsten – denn so lässt sich nachweislich die Eigenverbrauchsquote des von dir produzierten Ökostrom erhöhen. Nicht ganz zufällig haben wir auch zu diesem Thema etwas für dich parat: Möchtest du dich ganz allgemein über Speicher für Balkonkraftwerke informieren, dann wird dir in diesem Artikel geholfen. Bist du schon im Thema drin und wünschst eine Auflistung, welche Speicher-Modelle es auf dem deutschen Markt gibt, dann hilft dir unsere XXL-Übersicht über Solarspeicher. Bist du auf der Suche nach einem konkreten Test, dann lies dir gerne unseren Erfahrungsbericht zum neuen Speicher Solakon One durch.
Fazit: Die Einspeisevergütung ist für Balkonkraftwerke irrelevant!
Die Einspeisevergütung ist Kern vieler Diskussionen. Wird sie abgeschafft? Sinkt sie immer weiter? Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch? Als Besitzer eines Balkonkraftwerks musst du dir über diese Fragen keine Gedanken machen. Es gibt in der Praxis keine Situation, in der du wirklich von der EEG profitierst. Die bürokratischen und technischen Hürden plus die damit verbundenen Kosten sind zu hoch, um die recht geringe Einspeisevergütung rentabler zu machen. Setze stattdessen auf Optimierung deines Ertrags, um die Stromkosten langfristig zu senken und verbrauche so viel Strom selbst erzeugten Strom wie möglich.






