Umweltbundesamt fordert: Mehr PV statt Biomasse

In einem neuen Positionspapier gibt das deutsche Umweltbundesamt Empfehlungen ab: Es geht um die Erreichung der Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien, um den Vorrang von PV-Anlagen auf Gebäuden und die dramatisch höhere Flächeneffizienz von Photovoltaik gegenüber Biogasanlagen.

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Das mit „Photovoltaik auf dem Acker?“ betitelte, 22-seitige Positionspapier der zentralen deutschen Umweltbehörde UBA behandelt nicht nur das Thema Agri-PV, sondern widmet sich mehreren Photovoltaik-Aspekten:

  • Erreichung der PV-Ausbauziele in Deutschland
  • Flächenbedarf für Freiflächen-PV
  • Effizienz-Vergleich von PV vs. Biomasse
  • Empfehlungen für einen umweltverträglichen PV-Ausbau
  • Konflikte bei der Flächennutzun und gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Papier gibt dabei einige konkrete Empfehlungen, sowohl welche Flächen bevorzugt für PV genutzt werden sollten als auch wie generell die ökologischen Auswirkungen minimiert werden können.

Flächenbedarf: PV vs. Biomasse

Die Flächenbedarfsanalyse des UBA fällt moderat aus: Unter der Annahme, dass je die Hälfte des PV-Ausbaus auf Dächern und auf Freiflächen realisiert wird, ergibt sich ein Gesamtbedarf von etwa 110.000 Hektar bis 2030 – einschließlich der gegenwärtig genutzten 45.000 Hektar. Fürs Jahr 2040 prognostiziert die Behörde knapp 200.000 Hektar. Selbst wenn dieser Bedarf vollständig durch Agrarflächen gedeckt würde, beliefe sich der Anteil auf nur rund 1 Prozent der insgesamt 16,6 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Deutschland. Zum Vergleich: 2024 beanspruchte allein der Energiepflanzenanbau etwa 13 Prozent der Agrarflächen.

Die aus diesen Berechnungen abgeleiteten Effizienzunterschiede sind enorm: Laut den UBA-Zahlen erzeugt Photovoltaik auf der gleichen Fläche zwischen 28- und 52-mal mehr Strom als Anbaubiomasse (wie zum Beispiel Energiemais). Diese gravierenden Unterschiede unterstreichen das erhebliche Potenzial, das in einer Verlagerung steckt – weg von der Biomasseenergie, hin zur Solarstromerzeugung.

„Normale“ Freiflächen-PV oder Agri-PV?

Das Positionspapier stellt auch konventionelle PV-Freiflächenanlagen (z. B. auf Randstreifen von Verkehrswegen, in Industriegebieten, auf Grünland) der in Mode kommenden Agri-PV gegenüber. Bei letzterem Szenario ermöglichen erhöht aufgeständerte oder vertikal montierte Module eine Doppelnutzung: Auf derselben Fläche können gleichzeitig landwirtschaftliche Erträge und Strom erzeugt werden, wobei laut UBA die Landwirtschaft auf mindestens 85 Prozent der Fläche die Hauptnutzung bleibt. Viele Kulturpflanzen eignen sich nach bisherigen Erkenntnissen für den Anbau unter Agri-PV, besonders Arten wie Blattgemüse, Kleegras oder verschiedene Obstarten. Die Agri-PV-Konstruktion kann die Kulturen zudem teilweise vor Regen, Hagel, Sonnenbrand oder Wind schützen.

Ebenfalls hochspannend: Das UBA spricht in dem Papier auch von den Chancen von PV-Anlagen auf wiedervernässten Moorböden – weil das den Rahmen dieser News-Meldung sprengen würde, empfehlen wir dir die Lektüre des gesamten UBA-Positionspapiers, auf Seite 10 geht es um Moor-PV.

Freiflächen Photovoltaik Agri-PV (Bild: iStock / Karl-Friedrich Hohl)
Freiflächen-PV und Schaf-Haltung gehen schon eine Weile Hand in Hand, moderne Agri-PV-Anlagen setzen aber vermehrt auf erhöht aufgeständerte Module, sodass Tiere unter den PV-Anlage durchgehen können oder dort Feldfrüchte angebaut werden (Foto: iStock / Karl-Friedrich Hohl)

Priorität: Unversiegelte Flächen zuerst

Für einen umweltverträglichen PV-Ausbau formuliert das UBA eine eindeutige (und im Detail wenig überraschende) Hierarchie bei der Flächenauswahl: An erster Stelle steht der Ausbau auf Gebäuden, auf Dächern und Fassaden, um unversiegelte Flächen zu schonen. Bei notwendigen Freiflächenanlagen sollten vorrangig vorbelastete, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wie versiegelte Bereiche, Parkplätze, Deponien oder Halden verwendet werden. Wenn landwirtschaftliche Flächen genutzt werden müssen, sollten es vorrangig solche mit geringerer bis mittlerer Bodengüte sein, die ökologisch weniger wertvoll sind.

Eigenen UBA-Berechnungen zufolge umfassen allein die 200-Meter-Randstreifen entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen – nach Abzug von Ausschlussflächen wie Naturschutz-Gebieten – rund 930.000 Hektar. Das ist mehr als für den gesamten PV-Ausbau bis 2040 benötigt würde.

Ökologische Mindeststandards für PV-Ausbau

Das UBA fordert außerdem konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit des nötigen PV-Ausbaus. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz listet bereits fünf Kriterien auf, von denen Betreiber für eine Förderung drei erfüllen müssen: maximal 60 Prozent Grundflächenüberdeckung, biodiversitätsfördernde Pflegekonzepte, Durchgängigkeit für Tiere, standortangepasste Biotopelemente auf mindestens 10 Prozent der Fläche sowie ein bodenschonender Betrieb.

Nach Einschätzung des UBA sollten alle fünf Kriterien verpflichtend für sämtliche geförderten und ungeförderten Anlagen gelten. Daneben listet die Behörde noch eine Reihe weiterer Forderungen, zum Beispiel, dass in die Vorgabe, maximal 60 Prozent der Grundfläche zu überdecken, abseits der Module auch Nebenanlagen wie technische Gebäude oder Speicher mit einbezogen werden. Auch sollten trocken gelegte Moorböden für die Installation von Freiflächen-PV nicht infrage kommen. Alle weitere Einzelheiten zu den ökologischen Standards findest du im UBA-PDF ab Seite 13.