Wer auf den Geschmack einer Solaranlage gekommen ist, möchte schnell noch mehr. Aber bevor man die eigene PV-Anlage erweitert: Kann man nicht einfach noch ein Balkonkraftwerk an die Steckdose klemmen? Ja, das geht – es hat aber Auswirkungen auf die Einspeisevergütung.
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Lange Zeit waren Solaranlagen nur Hausbesitzern mit eigenen Dachflächen vorenthalten. Erst seit dem Aufkommen der Balkonkraftwerke konnten auch Mieter und Wohnungsbesitzer in den Genuss von eigenem Ökostrom kommen. Doch interessanterweise greifen nicht nur Menschen, die in Wohnungen leben, zu den kleinen Steckeranlagen. Auch Hausbesitzer starten häufig erst mit einem Balkonkraftwerk. Das ergibt auch Sinn, da sie so kostengünstig die Technik ausprobieren können und später immer noch zu einer großen Solaranlage wechseln können.
Doch es gibt auch die Fälle, wo Hausbesitzer bereits eine Dachanlage besitzen und dennoch ein zusätzliches Balkonkraftwerk haben möchten. Sei es, weil das Dach bereits voll ist oder weil sie noch andere Ausrichtungen (z.B. Osten oder Westen) abdecken wollen.
Doch macht es überhaupt Sinn, die beiden System zu kombinieren? Schließlich könnte man sie auch zu einer Anlage vereinen. Dröseln wir das mal auf…
Unterschiede: Balkonkraftwerk vs. klassische Photovoltaik-Anlage
Egal, ob Balkonkraftwerk oder Dach-PV – bei beiden Systemen handelt es sich um Photovoltaikanlagen. Allerdings existiert ein Unterschied: Der liegt natürlich auch in der Größe, aber vor allem in der Art des Anschlusses. Eine Dachanlage muss nämlich an den Stromkreislauf des Hauses fest verbaut werden, was aufwendig ist und einen Fachmann benötigt. Ein Balkonkraftwerk hingegen kommt direkt an die Steckdose, weswegen es jeder selbst anschließen kann.
Der Rest läuft identisch ab: Die Solarmodule produzieren Gleichstrom, ein Wechselrichter wandelt ihn in Wechselstrom um und gibt ihn weiter ans Stromnetz, wo man ihn im Haus nutzen, in einem Akku zwischenlagern oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen kann.
Die gängigste Größe von Dachanlagen liegt bei 10 Kilowatt für ein Einfamilienhaus, das entspricht in etwa 20 bis 30 Solarmodulen. Da es in Deutschland aber keine Leistungsobergrenze gibt, kann man seine PV-Anlage so groß machen, wie man will. Und sie auch jederzeit erweitern. Allerdings benötigt man dafür auch genügend Platz auf dem Dach und mit zunehmender Leistung sinkt auch die Einspeisevergütung. Daher haben pendeln sich viele Anlagengrößen bei etwa 10 kWp Solarleistung ein.
Da Balkonkraftwerke ihren Strom direkt über die Steckdose einspeisen, dürfen sie nicht solche Leistungen erreichen. Laut dem Solarpaket 1 – der gesetzlichen Grundlage in Deutschland – darf ihre Modulleistung maximal 2 kWp betragen und der Wechselrichter darf nur mit 800 Watt den Strom ins Netz bringen.
Da Balkonkraftwerke also deutlich schwächer sind, stellt sich die Frage: Warum überhaupt eine Kombination aus einer Solaranlage und einem Balkonkraftwerk?
Warum eine PV-Anlage plus Balkonkraftwerk?
Wer einmal sehen konnte, wie dank einer Solaranlage der Stromzähler an sonnigen Tagen stoppte, der kommt schnell auf den Geschmack der Photovoltaik. Denn nicht nur die Technik ist faszinierend, auch lohnen sich Solaranlagen monetär. Jede selbst produzierte Kilowattstunde muss nämlich nicht vom Stromanbieter eingekauft werden. Da der Strompreis 2025 im Jahresmittel immer noch bei rund 35 Cent liegt (laut Verivox, Stand Mai 2025), kommen über das Jahr größere Summen zusammen.
Da liegt es nah, so viel Fläche wie möglich für Solarmodule zu nutzen. Um eine bestehende Solaranlage zu erweitern, bedarf es aber wieder einiger Arbeitsschritte. Es müssen die Kabel der neuen Solarmodule verlegt werden und auch ein Elektriker muss den Anschluss übernehmen. Wer noch Fläche auf seinem Dach oder dem der Garage bzw. des Carports über hat, bei dem gelingt das vielleicht noch leichter. Wenn dort aber alles voll oder der freie Platz verschattet ist, kann der Aufwand den Nutzen übersteigen. Zudem sollten die neuen Komponenten mit den alten kompatibel sein. Das ist zwar eine machbare Herausforderung, aber man kann es auch einfacher haben – mit einem Balkonkraftwerk. Auch weil man das zusätzlich im Garten, auf der Terrasse oder am Balkongeländer montieren kann.
Bis zu vier zusätzliche Module kann man auf diese Weise seiner Stromproduktion hinzufügen und das nur über den Anschluss an eine Schuko-Steckdose. Weder muss dafür ein Elektriker vorbeikommen, noch bestehen andere Hindernisse. Zudem sind Balkonkraftwerke günstig geworden. Ein Modell mit vier PV-Modulen wie das Kleines Kraftwerk Quattro bekommt man bereits ab 500 Euro.
Wir halten fest: Es kann also durchaus Sinn ergeben, seine Photovoltaik-Anlage mit einem Balkonkraftwerk zu erweitern. Doch wie funktioniert das technisch?

Die technischen Aspekte: Hält die Leitung stand?
Die gute Nachricht: Eine Solaranlage lässt sich problemlos mit einem Balkonkraftwerk erweitern, ohne dass irgendeine Leitung oder Installation im Haus durchschmort. Das bedeutet: Wenn du bereits eine Solaranlage hast, musst du nur dein Balkonkraftwerk in die Steckdose stecken und fertig. (Zumindest was den technischen Teil betrifft, das Rechtliche beleuchten wir gleich noch.)
Da beide Systeme unabhängig voneinander arbeiten, könnte man annehmen, dass sie sich vielleicht in die Quere kommen und das Hausnetz überlasten. Allerdings verfügen sowohl der Wechselrichter der großen PV-Anlage als auch der Mikro-Wechselrichter des Balkonkraftwerks über einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz).
Dieser NA-Schutz stellt sicher, dass die Geräte ihre Einspeisung sofort drosseln oder ganz abschalten, wenn die Netzspannung im Haus zu hoch wird oder die Frequenz vom Sollwert abweicht. Dies ist ein vorgeschriebenes Sicherheitsfeature nach der VDE AR-N 4105 (Anwendungsregel des VDE für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz). Somit können die Geräte das Hausnetz nicht überlasten, da sie ihre Leistung an die Aufnahmefähigkeit des Netzes anpassen.
Wichtig: Du kannst deine Solaranlage also mit einem Balkonkraftwerk problemlos erweitern. Allerdings ist es verboten, einfach noch ein zweites Balkonkraftwerk mit weiteren zwei bis vier Modulen dazuzustellen.
Die rechtlichen Aspekte: Subventionsbetrug und sinkende Einspeisevergütung
Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, produziert in der Regel einen Überschuss an Strom. Dieser fließt ins Netz und man kann dafür eine Einspeisevergütung bekommen. Sie liegt aktuell bei rund 8 Cent für Anlagen unter 10 kW. Leistet deine Anlage mehr als 10 kW, gibt es nur noch rund 7 Cent pro Kilowattstunde. (Quelle: Bundesnetzagentur; Stand: Mai 2025)
Balkonkraftwerke bekommen hingegen keine Einspeisevergütung. Zum einen soll sie jeder unbürokratisch verwenden können, zum anderen ist es lukrativer, den Strom selbst zu verbrauchen.
Das Problem, das jetzt entsteht: Sowohl die Solaranlage als auch das Steckersolargerät auf dem Balkon speisen ihren Solarstrom ins öffentliche Netz ein, aber nur der Strom der Solaranlage darf vergütet werden. Wenn also das Balkonkraftwerk einspeist, bekommt man dafür Geld, was einem nicht zusteht. Das stellt dann rein rechtlich Subventionsbetrug dar. Was kann man also tun, damit man dennoch beide Anlagen nutzen darf?
Die Antwort ist recht simpel: Einfach das Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister anmelden, so wie man es mit jedem Balkonkraftwerk machen muss. Der Netzbetreiber wird dann bei der Berechnung der Einspeisevergütung das Balkonkraftwerk herausrechnen. Dadurch sinkt aber auch die Einspeisevergütung an sich.
Ein Rechenbeispiel, um das zu verdeutlichen: Erst wird errechnet, wie viel der Gesamtleistung auf die Solaranlage und das Balkonkraftwerk fallen:
– Gesamtleistung: 10,8 kWp (=100%)
– Solaranlage: 10 kWp (=92,6%)
– Balkonkraftwerk: 0,8 kWp (=7,4%)
Das Balkonkraftwerk macht also 7,4% der Gesamtleistung aus, für die man keine Einspeisevergütung bekommt. Dadurch errechnet sich folgende neue Vergütung:
– Alte Einspeisevergütung: 7 Cent/kWh (da Gesamtleistung über 10 kW)
– Anteil Balkonkraftwerk: 0,56 Cent/kWh
– Neue Einspeisevergütung: 6,44 Cent/kWh
Wenn man nicht möchte, dass die Einspeisevergütung sinkt, muss man entweder auf das Balkonkraftwerk verzichten oder es zum Teil der Solaranlage machen. Dann entfallen aber auch alle Privilegien, die Balkonkraftwerke genießen (Stichwort: vereinfachtes Anmeldeverfahren). Auch sollte man nicht das Balkonkraftwerk heimlich betreiben, da man laut dem Solarpaket 1 verpflichtet ist, es anzumelden.
WICHTIG: Jeder Netzbetreiber ist anders und Verbraucher berichten immer wieder von falschen Abrechnungen und unwissenden Mitarbeitern. Sollte dir etwas bei einer Abrechnung komisch vorkommen, kannst du dich an die Clearingstelle EEG KWKG wenden, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragt ist.

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Fazit: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur Solaranlage?
Ein Balkonkraftwerk und eine PV-Anlage passen eigentlich hervorragend zusammen. Sie lassen sich technisch simpel miteinander kombinieren und wenn das Dach voll ist, kann das Balkonkraftwerk noch ungenutzte Stellen abdecken. Auch die Anmeldung des zusätzlichen Balkonkraftwerks ist unkompliziert und kann mit wenigen Klicks im Marktstammdatenregister erledigt werden.
Doch ein Manko gibt es: Wenn du bereits eine Einspeisevergütung für deine Solaranlage beziehst, sinkt sie durch das Balkonkraftwerk ein wenig. Die Höhe richtet sich dabei danach, wie viel das Balkonkraftwerk von der Gesamtleistung ausmacht.
Du müsstest für dich selbst einmal ausrechnen, wie stark deine Einnahmen sinken würden. Wenn wir aber das Rechenbeispiel aus dem Artikel nehmen, dann lohnt sich ein Balkonkraftwerk dennoch. Selbst wenn du 6,44 Cent/kWh statt 7 Cent/kWh bekommst und im Jahr 10.000 kWh einspeist, würden dir gerade mal 56 Euro durch die Lappen gehen. Da das Balkonkraft aber deine Grundlast deckt und du so 100 bis 200 Euro im Jahr sparen kannst, gehst du unterm Strich immer noch mit einem Plus raus. Ein zusätzlicher Akku für das Balkonkraftwerk könnte die Ersparnis sogar noch erhöhen.