Einspeisevergütung: Schweiz zieht Grenze bei 70 Prozent. Ein Vorbild für Deutschland?

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) empfiehlt, dass neue PV-Anlagen ab 2026 höchstens 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung einspeisen dürfen. Könnte der Vorschlag ein Vorbild für Deutschland sein, wo Wirtschaftsministerin Reiche kürzlich die komplette Abschaffung der Einspeisevergütung ins Spiel gebracht hat?

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Einspeise-Begrenzung bei neuen PV-Anlagen

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat in dieser Woche seine Empfehlungen zur sogenannten „Umsetzung der garantierten Nutzung netzdienlicher Flexibilität“ veröffentlicht. Hintergrund ist die wachsende Belastung des Stromnetzes durch den schnellen Ausbau von Solaranlagen – dies sorgt für Stromspitzen, die zwar nur sehr kurz auftreten, mit denen das Stromnetz aber trotzdem umgehen können muss. Künftig sollen solche Leistungsspitzen gezielt begrenzt werden, um die Netzstabilität zu sichern und gleichzeitig den Zubau weiterer PV-Anlagen zu ermöglichen.

Kern der Vorgabe: Ab dem 1. Januar 2026 müssen neue Solaranlagen in der Schweiz (bis zu einer Höhe von 1.200 Metern über Meer) so begrenzt werden, dass sie am Netzanschlusspunkt höchstens 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung einspeisen. Die Begrenzung erfolgt in der Regel über die Einstellung des Wechselrichters oder ein Energiemanagementsystem.

VSE-Empfehlung ab 2026 verbindlich in der Schweiz

Eigenverbrauch und Zwischenspeicherung bleiben übrigens uneingeschränkt möglich, sodass die Solarenergie im Haushalt also weiterhin zu 100 Prozent genutzt werden kann. Nur wird es eben künftig nicht mehr möglich sein, in Zeiten mit starkem Sonnenschein und „maximaler“ Stromerzeugung die volle Solarleistung komplett ins Netz einzuspeisen.

Laut der offiziellen VSE-Pressemitteilung gilt die Empfehlung „als Richtlinie im Sinne der Stromversorgungsverordnung und schafft die Grundlage für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2026.“ Diese soll nach VSE-Aussage von allen relevanten Verbänden – zum Beispiel Swissolar und VSGS – mitgetragen werden. Sie ist verbindlich für die Netzbetreiber in der Schweiz.

Deutschland: Beschränkung besser als komplette Streichung?

Die Schweizer Regelung fällt in eine Phase, in der auch in Deutschland intensiv über die künftige Gestaltung der Einspeisung von Solarstrom debattiert wird. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte zuletzt die Abschaffung der festen Einspeisevergütung ins Spiel gebracht – PV Insider berichtete. Befürworter einer Streichung dieser Förderung sehen darin einen Anreiz, Strom stärker für den Eigenverbrauch oder für flexible Verbraucher zu nutzen, anstatt das Netz in Spitzenzeiten zusätzlich zu belasten.

Kritiker warnen hingegen vor Unsicherheit für private Investoren und warnen vor einem Vertrauensverlust der Haushalte. Wenn der finanzielle Anreiz einer Einspeisevergütung komplett wegfällt, könnte interessierte Verbraucher künftig von der Installation einer PV-Anlage absehen. Für ein Balkonkraftwerk wäre das übrigens kein Problem, weil dessen Betreiber sich ohnehin fast nie für eine Einspeisevergütung anmelden.

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Angesichts des Schweizer Vorstoßes stellt sich die Frage, ob eine Begrenzung der Einspeisung nach eidgenössischem Vorbild eine Option für Deutschland sein könnte. Frei nach dem Motto: Lieber künftig maximal 60, 70 oder 80 Prozent Solarstrom vergütet bekommen als gar keinen mehr.

Indes zeigen beide Diskussionen: Durch den Ausbau der Photovoltaik – mit dem die Stromnetze und die Speicher-Infrastruktur augenscheinlich nicht Schritt halten können – steht nicht mehr allein die Erzeugungskapazität im Vordergrund. Stattdessen stellt sich die Frage, wie Stromnetze stabil gehalten und Kosten für den Netzausbau begrenzt werden können.