Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) empfiehlt, dass neue PV-Anlagen ab 2026 höchstens 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung einspeisen dürfen. Damit wählen die Eidgenossen einen anderen Weg als Deutschland, wo das Solarspitzengesetz nur Einspeiser ohne Smart Meter beschränkt.
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Einspeise-Begrenzung bei neuen PV-Anlagen
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat in dieser Woche seine Empfehlungen zur sogenannten „Umsetzung der garantierten Nutzung netzdienlicher Flexibilität“ veröffentlicht. Hintergrund ist die wachsende Belastung des Stromnetzes durch den schnellen Ausbau von Solaranlagen – dies sorgt für Stromspitzen, die zwar nur sehr kurz auftreten, mit denen das Stromnetz aber trotzdem umgehen können muss. Künftig sollen solche Leistungsspitzen gezielt begrenzt werden, um die Netzstabilität zu sichern und gleichzeitig den Zubau weiterer PV-Anlagen zu ermöglichen.
Kern der Vorgabe: Ab dem 1. Januar 2026 müssen neue Solaranlagen in der Schweiz (bis zu einer Höhe von 1.200 Metern über Meer) so begrenzt werden, dass sie am Netzanschlusspunkt höchstens 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung einspeisen. Die Begrenzung erfolgt in der Regel über die Einstellung des Wechselrichters oder ein Energiemanagementsystem.
VSE-Empfehlung ab 2026 verbindlich in der Schweiz
Eigenverbrauch und Zwischenspeicherung bleiben übrigens uneingeschränkt möglich, sodass die Solarenergie im Haushalt also weiterhin zu 100 Prozent genutzt werden kann. Nur wird es eben künftig nicht mehr möglich sein, in Zeiten mit starkem Sonnenschein und „maximaler“ Stromerzeugung die volle Solarleistung komplett ins Netz einzuspeisen.
Laut der offiziellen VSE-Pressemitteilung gilt die Empfehlung „als Richtlinie im Sinne der Stromversorgungsverordnung und schafft die Grundlage für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2026.“ Diese soll nach VSE-Aussage von allen relevanten Verbänden – zum Beispiel Swissolar und VSGS – mitgetragen werden. Sie ist verbindlich für die Netzbetreiber in der Schweiz.
Deutschland: Beschränkung besser als komplette Streichung?
Die Schweizer Neuregelung fällt in eine Phase, in der auch in Deutschland intensiv über die künftige Gestaltung der Einspeisung von Solarstrom debattiert wird. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte zuletzt die Abschaffung der festen Einspeisevergütung ins Spiel gebracht – PV Insider berichtete. Befürworter einer Streichung dieser Förderung sehen darin einen Anreiz, Strom stärker für den Eigenverbrauch oder für flexible Verbraucher zu nutzen, anstatt das Netz in Spitzenzeiten zusätzlich zu belasten.
Kritiker warnen hingegen vor Unsicherheit für private Investoren und warnen vor einem Vertrauensverlust der Haushalte. Wenn der finanzielle Anreiz einer Einspeisevergütung komplett wegfällt, könnte interessierte Verbraucher künftig von der Installation einer PV-Anlage absehen. Für ein Balkonkraftwerk wäre das übrigens kein Problem, weil dessen Betreiber sich ohnehin fast nie für eine Einspeisevergütung anmelden.

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Angesichts des Schweizer Vorstoßes stellt sich die Frage, ob eine generelle Begrenzung der Einspeisung nach eidgenössischem Vorbild eine Option für Deutschland sein könnte. Aktuell gilt in Deutschland seit Februar 2025 das sogenannte Solarspitzengesetz, das folgende neue Regeln aufgestellt hat.
- Keine Einspeisevergütung wenn die Strompreise negativ sind – für PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen. Ausnahme: kleine Anlagen und 2 kWp (und damit alle Balkonkraftwerke).
- Pflicht für Smart Meter mit Steuerbox: Neue Photovoltaik-Anlage mit mehr als 7 kWp Leistung müssen über so eine smarte Messeinrichtung verfügen, über die der Netzbetreiber die Anlage im Zweifelsfall regeln kann.
- Leistungsbegrenzung bei der Einspeisung: Wer noch keinen Smart Meter hat, der darf nur noch maximal 60 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen.
Was diese Diskussionen auch zeigen: Durch den Ausbau der Photovoltaik – mit dem die Stromnetze und die Speicher-Infrastruktur augenscheinlich nicht Schritt halten können – steht nicht mehr allein die Erzeugungskapazität im Vordergrund. Stattdessen stellt sich die Frage, wie Stromnetze stabil gehalten und Kosten für den Netzausbau begrenzt werden können.





