EEG-Entwurf: Der Einspeisevergütung für private PV-Anlagen geht es spätestens 2030 an den Kragen

Der Referentenentwurf für das EEG 2027 beantwortet viele offene Fragen: PV Insider erklärt, was mit der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen ab dem nächsten Jahr passiert.

Platz #1
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Testnote1,6Gut

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Platz #3
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In dieser Woche lief die offizielle Länder- und Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen für das EEG 2027 sowie für das Netzanschlusspaket. Zahlreiche Verbände, darunter der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), nutzten die Gelegenheit, um massive Kritik an den Entwürfen zu äußern. Einige Punkte davon wird PV Insider in der weiteren Berichterstattung zur Causa EEG an anderer Stelle aufgreifen und vertiefen. In diesem Artikel soll es jedoch um die konkreten Inhalte der Referentenentwürfe gehen – schließlich sorgen diese endlich für Klarheit, was die aktuelle Bundesregierung mit der Solarenergie und konkret der Einspeisevergütung vorhat. Über die geplanten Einschnitte aus dem Ministerium von Katharina Reiche hatte PV Insider natürlich schon berichtet.

Einspeisevergütung für neue private PV-Anlage wird schrittweise abgeschafft

Wer das über 300 Seiten starke PDF eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor durcharbeitet, der gewinnt vor allem eine Erkenntis: Der Entwurf für das EEG 2027 ist keine bloße Nachjustierung, sondern ein grundlegender Umbau des Fördersystems.

Das Ziel, bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erreichen, bleibt bestehen. Auch die langfristigen Ausbauziele sind weitgehend unverändert: 2030 sollen 115 Gigawatt Windenergie an Land und 215 Gigawatt Photovoltaik installiert sein. Die Ausschreibungsmengen werden jedoch neu verteilt. Bei der Photovoltaik werden kostengünstige Freiflächenanlagen stärker gewichtet: Für sie sollen jährlich 14 Gigawatt ausgeschrieben werden, für größere Dachanlagen nur noch 1,5 Gigawatt.

Die wichtigste Veränderung betrifft die Förderung neuer PV-Anlagen. Die bisherige feste Einspeisevergütung soll entfallen – Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, stattdessen direkt vermarktet werden. Für kleinere Anlagen wird dieser Wechsel stufenweise vollzogen: Im Jahr 2027 in Betrieb genommene Anlagen unter 50 Kilowatt können für 36 Monate eine Übergangszahlung erhalten; bei Inbetriebnahme 2028 gilt dies nur noch unter 25 Kilowatt, 2029 nur noch unter sieben Kilowatt. Die Übergangszahlung liegt einen Cent je Kilowattstunde unter dem regulären anzulegenden Wert.

Wichtig: Ab 2030 gibt es für neue Anlagen keine solche bezahlte Übergangsphase mehr. Zudem betrifft die neuen 36-Monate-Fristen wirklich nur diese drei Jahre – sie stellt nicht (wie bisher) eine Förderzusage über 20 Jahre dar. Das heißt: Wer sich noch eine Einspeisevergütung für 20 Jahre sichern möchte, der muss das im Jahr 2026 tun!

Wer hingegen beispielsweise im Jahr 2028 eine 10-kW-Anlage auf sein Dach ballert, der schaut nach dem Jahr 2031 in die Röhre und bekommt ab dann keinerlei feste Einspeisevergütung mehr.

Direktvermarktung statt Einspeisevergütung

Gerade kleine Dach-PV-Anlagen sollen sich stärker über Eigenverbrauch, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge oder eine Nulleinspeisung rechnen. Wer den Überschuss dennoch direkt vermarktet, soll als Anschub für höchstens 48 Monate einen sogenannten Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je eingespeister Kilowattstunde erhalten. Für nicht ausschreibungspflichtige Solaranlagen mit Förderanspruch wird der anzulegende Wert größenunabhängig auf 6,2 Cent je Kilowattstunde vereinheitlicht. Der bisherige zusätzliche Vergütungssatz für Volleinspeiseanlagen entfällt.

Parallel soll die Einspeisung stärker technisch gesteuert werden. Der verpflichtende Smart-Meter-Rollout wird auf Erzeugungsanlagen mit mehr als zwei Kilowatt ausgeweitet. Kleine PV-Anlagen sollen ihre maximale Netzeinspeisung dauerhaft auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzen. Die Regelung soll Speicher attraktiver machen und solare Mittagsspitzen reduzieren.

Wichtig für Balkonkraftwerk-Betreiber: Steckersolargeräte bis zwei Kilowatt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung sind von der Smart-Meter-Pflicht ausgenommen!

Veränderungen bei Windenergie und Biomasse

Für Windenergie an Land wird das Referenzertragsmodell regional verändert: Schwächere Standorte in Süddeutschland werden stärker unterstützt, während die Kompensation in der Küstenregion und in einer neuen Region Mitte-Nord begrenzt wird. Kommunen dürfen künftig mit bis zu 0,3 Cent je tatsächlich erzeugter Kilowattstunde beteiligt werden; über das EEG-Konto werden jedoch weiterhin höchstens 0,2 Cent erstattet.

Bei der Bioenergie steigen die Ausschreibungsmengen zunächst, sinken anschließend aber wieder. Die Biomethan-Ausschreibungen werden abgeschafft. Kleine Gülleanlagen erhalten eine bis zu zwölfjährige Anschlussförderung; der sogenannte Maisdeckel wird einheitlich auf 30 Masseprozent angehoben.

Kernaussage des EEG-Entwurfs

Die Zeiten üppiger Einspeisevergütungen sind bekanntlich längst vorbei, auch das Konzept der Volleinspeisung privaten PV-Stroms hat ausgedient. Mit dem neuen Entwurf soll das EEG soll von einem System der möglichst einfachen Einspeisung zu einem System werden, in dem Eigenverbrauch, Speicher, Direktvermarktung, Fernsteuerbarkeit und marktgerechte Einspeisung den Regelfall bilden. Für bestehende Anlagen gilt grundsätzlich Bestandsschutz.

Die negative Signalwirkung für die private PV-Stromerzeugung und die zahllosen Warnungen aus der Solarbranche hat Reiches Bundeswirtschaftsministerium in den Wind geschlagen. Auch die jüngste, sehr umfangreiche Stellungnahme der Bertelsmann Stiftung – Zitat: „Kehrtwende der Politik gefährdet Arbeitsplätze“ – richtete das Augenmerk auf die möglicherweise fatalen Folgen dieser politischen Entscheidung. Die Stiftung kommt zu dem Urteil, dass „tausende Jobs gefährdet sind“, auch weil „die Beschäftigung dort wachse, wo durch Planungssicherheit private Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien fließen.“