Du möchtest einen Teil deiner Stromversorgung durch Sonnenenergie sicherstellen und planst, ein Balkonkraftwerk zu installieren? Wir verraten dir, ob dein Vermieter die Erlaubnis verweigern darf und was du dagegen tun kannst.
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Steigende Strompreise sind für viele Menschen eine Belastung und so entscheiden sich auch immer mehr Mieter für den Betrieb eines Balkonkraftwerks. Das Solarpaket 1 hat das Balkonkraftwerk in der Mietwohnung nochmal beliebter gemacht: Bis zu 800 Watt Leistung darf der Wechselrichter in die Steckdose bringen und 2.000 Watt Peak dürfen die Solarmodule liefern. Dafür wurde die Registrierung deutlich vereinfacht, sie ist nur noch über das Marktstammdatenregister erforderlich. Aber was ist, wenn dein Vermieter die Anbringung am Balkongeländer ablehnt? Darf er das oder bist du als Mieter im Recht?
Das Wichtigste zu Balkonkraftwerken in Mietwohnungen
- Seit Anfang Juli gelten Photovoltaik Anlagen für den Balkon in Deutschland als privilegierte bauliche Veränderung, auf die du als Mieter sogar einen allgemeinen Anspruch hast.
- Ein Verbot durch den Vermieter ist ohne triftige Gründe nicht mehr möglich – so etwas sieht das Mietrecht nicht vor. Ohne Zustimmung ist die Installation aber trotzdem nicht empfehlenswert.
- Bisherige Gerichtsurteile entschieden eher für Mieter, ein Rückbau eines Balkonkraftwerks ist daher in der Regel nicht nötig.
Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?
Gerichtsverfahren wegen des Betriebs von Balkonkraftwerken durch Mieter sind zwar nicht die Regel, aber auch nicht ausgeschlossen. Wie den bisherigen Entscheidungen zu entnehmen ist, entscheiden die Gerichte eher „pro Mieter“ und damit „pro Umweltschutz und nachhaltige, dezentrale Energieproduktion“. Bei der Nutzung eines Balkonkraftwerks geht es den meisten Mietern nicht nur um die potenzielle Geldersparnis, sondern auch um das wichtige Thema Nachhaltigkeit.
Anfang Juli 2024 kam es zu einer Gesetzesänderung, die dein Recht als Mieter weiter gestärkt hat. Für Vermieterinnen und Vermieter ist es jetzt faktisch nicht mehr möglich, Solaranlagen für den Balkon generelle zu verbieten. Das heißt nun aber nicht, dass du einfach eine Photovoltaikanlage an der Mietsache installieren darfst. Informieren musst du den Eigentümer der Wohnung und er darf dir auch bestimmte Vorgaben machen, wenn es um die Optik geht.
Entscheidend für den Betrieb des Balkonkraftwerks ist allerdings der sogennante Katalog der privilegierten Maßnahmen. Dort wurde das Mini-Kraftwerk für den Balkon aufgenommen. Es befindet sich dort in Gesellschaft anderer Umbauten und baulicher Veränderungen, die ein Vermieter nicht einfach blockieren darf. Dazu gehören unter anderem:
- die Installation einer Wallbox für das E-Auto
- Umbauten zum Zweck der Barrierefreiheit
- Anschluss des Hauses ans Glasfasernetz
Erst einmal gute Nachrichten für dich, wenn du als Mieter gern Photovoltaik nutzen möchtest. Nicht nur die bürokratischen Hürden haben sich verbessert, sondern auch die generellen Regeln und Gesetze.
Wann Ausnahmen gelten: In besonderen Situationen darf der Vermieter das Balkonkraftwerk weiterhin untersagen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das Haus in dem du lebst, unter Denkmalschutz steht. Auch wenn das Balkonkraftwerk eine hohe Blendwirkung hat und andere Mieter belästigt, ist ein Verbot nachvollziehbar und zulässig. Es ist daher weiterhin wichtig, dass du deine Pläne im Vorfeld mit dem Vermieter absprichst, um solche Eventualitäten zu klären.
Was galt vor der Änderung im Juli 2024?
Bevor die Erleichterungen durch das Solarpaket 1 in Kraft traten, waren Mieter auf die Zustimmung ihrer Vermieter angewiesen. Sperrte er sich gegen die praktischen Solargeräte mit Stecker, hatte man wenig Chancen auf Erfolg. Grund hierfür war, dass das Balkonkraftwerk als bauliche Veränderung gewertet wurde. Um diese vorzunehmen, war die Unterschrift bzw. Genehmigung des Vermieters unverzichtbar.
Der Vermieter hatte sogar die Möglichkeit, aus ästhetischen Gründen „nein“ zu sagen und du musstest dich daran halten. Umweltverbände aber auch Mieter und Mieterinnen hatten lange für eine Änderung der Situation gekämpft und dürfen sich jetzt über ihren Durchbruch freuen.
Darf die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ein Balkonkraftwerk stimmen?
Als Wohnungseigentümer unterliegst du zwar nicht den Vorgaben deines Vermieters, musst dich bei bestimmten Fragen aber mit der Wohnungseigentümergemeinschaft auseinandersetzen. Die neue Gesetzeslage besagt, dass du die Nutzung eines Balkonkraftwerks einfordern kannst und darfst. Ob und wann die Eigentümergemeinschaft ihr Veto einlegen darf, ist jedoch schwammig und nicht klar formuliert.
Wie bei den Rechten des Vermieters gelten auch hier „Ausnahmegründe“ als relevant. Sie sind aber nicht so klar definiert, dass sich dadurch ein allgemein gültiges Urteil ableiten lässt. Theoretisch können sowohl die Verwaltung als auch der Vermieter auf Rückbau klagen. In diesem Fall muss dann ein Gericht entscheiden, wie es um die Module auf dem Balkon bestellt ist.
Welche Vorteile haben Mieter durch die Nutzung eines Balkonkraftwerks?
Die Beliebtheit der kompakten Energieproduzenten nimmt zu, was nicht zuletzt an der potenziellen Preisersparnis liegt. Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Gründe:
- Das Balkonkraftwerk lässt sich ohne Fachmann installieren und erzeugt sofort Solarstrom.
- Dank Solarpaket 1 darfst du einen Wechselrichter mit einer Leistung bis zu 800 Watt betreiben.
- Viele Sets eignen sich nicht nur für den Balkon, sondern auch für Hausfassade, Flachdach, Garten oder Terrasse.
- Du leistest mit einem Balkonkraftwerk auch als Mieter einen Beitrag zur Energiewende.
- Wenn du umziehst, dann ziehst du den Stecker aus der Steckdose und kannst dein Balkonkraftwerk einfach mitnehmen.
- Du kannst die Stromproduktion ganz einfach am Handy oder Tablet überwachen.
- Die Preise sinken: Hochwertige Solarmodule sind heute günstiger denn je, ordentliche Sets gibt es bereits ab 300 Euro.

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Welche Nachteile haben Mieter durch die Nutzung eines Balkonkraftwerks?
Kein Vorteil ohne Nachteil. Ist das wirklich so? Grundsätzlich überwiegen die Pro-Argumente für ein Balkonkraftwerk klar – hier geht es zu unserer ehrlichen Übersicht. Ein paar negative Punkte bzw. Risiken für Mieter bestehen aber schon:
- Förderungen werden meist nur regional und auch nicht immer gezahlt.
- Du erhältst keine Einspeisevergütung, überschüssiger Strom fließt einfach ab.
- Dein Vermieter kann in Ausnahmefällen immer noch ein Veto einlegen.
- Du beschränkst ggf. den Platz auf dem Balkon oder der Terrasse oder schränkst dich bei der Begrünung von Balkonien ein, da du als Mieter die Module nicht auf dem Dach wirst anbringen können.
Vermieter sagt Nein zu Balkonkraftwerk – was jetzt?
Bevor du dein Balkonkraftwerk installierst, informierst du deinen Vermieter darüber. Du brauchst zwar keine Genehmigung, so ersparst du dir aber jede Menge Streit. Gleichzeitig kannst du Fragen zur Bausubstanz stellen und die Wünsche des Vermieters zur Montage erfahren. Was passiert nun aber, wenn dein Vermieter trotzdem ablehnt und dir die Installation des Balkonkraftwerks trotz Gesetzeserleichterungen verbieten möchte? Bevor es zu einem gerichtlichen Streit kommt, versuche es mit folgenden Maßnahmen:
Tipp #1: Leiste Überzeugungsarbeit
Hör dir an, warum dein Vermieter gegen das Balkonkraftwerk ist und versuche, ihn von den Vorteilen zu überzeugen. Es geht schließlich nicht nur um deinen Geldbeutel, sondern auch um einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Vielleicht zieht an dieser Stelle das Argument, dass er seinen Ruf als nachhaltiger Vermieter stärkt.
Tipp #2: Nimm deinen Vermieter ernst
Die meisten Gerichtsurteile stehen auf Mieterseite, allerdings können berechtigte Gründe immer noch zu einem Verbot führen. Du hast beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass du das optische Erscheinungsbild des Mietshauses nicht beschädigst oder veränderst. Auch Nachbarn dürfen nicht belästigt oder beeinträchtigt werden. Höre dir daher an, was dein Vermieter sagen möchte und erkläre ihm bei Sorgen und Ängsten die Funktionsweise eines Balkonkraftwerks.
Tipp #3: Greife auf Leichtmodule zurück
Manche Vermieter sind besorgt, dass die Glasmodule abstürzen und Menschen verletzten könnten. Obwohl diese Gefahr extrem gering ist, wenn ein Balkonkraftwerk ordnungsgemäßg montiert ist, kannst du diese Sorge verhindern, wenn du dich für Leichtmodule entscheidest. Sie haben ein geringes Eigengewicht und lassen sich optisch unauffällig an der Brüstung deines Balkons montieren. Biete deinem Vermieter gegebenenfalls an, das von dir ausgewählte Modell vorher anzuschauen (z.B. online beim Händler) und dann darüber zu sprechen.
Tipp #4: Erkläre deinem Vermieter die rechtliche Situation
So mancher Vermieter hat vielleicht noch nicht mitbekommen, dass es neue Rechte für Mieter gibt. Sollten alle Argumente im Sande verlaufen und dein Vermieter stellt sich immer noch quer, informiere ihn höflich aber bestimmt über die neue Rechtslage. Selbst wenn du das Balkonkraftwerk schon installiert hast, kann er kaum etwas dagegen tun.
Voraussetzung ist allerdings, dass eine fachmännische Montage erfolgt ist. In vielen Fällen hilft es, wenn du mit dem Vermieter sprichst, ihm eventuell Gerichtsurteile zeigst und ihm so klar machst, dass du deine Rechte kennst. Sicher hat auch er keine Lust auf einen Rechtsstreit mit dir. Erst wenn alle Maßnahmen nichts helfen, kannst du vor Gericht gegen ein Verbot klagen. Dieser Weg sollte aber der letzte sein, denn Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind für alle Parteien unangenehm.
Fazit: Mitspracherecht ja, Verbot nein!
Wie schon die Tagesschau im Juli 2024 berichtete, hast du es als Mieter mittlerweile deutlich leichter, deinen eigenen Strom durch Sonnenstrahlen zu generieren. Die Änderungen im Miet- und Wohneigentumsrecht sind vom Bundestag beschlossen und gelten seit Juli 2024.
Eine schriftliche Zustimmung ist damit obsolet, nicht aber die Absprache. Lehnt dein Vermieter rigoros ab, braucht er dafür einen triftigen Grund. Im Ernstfall muss ein Gericht entscheiden, wer von euch beiden Recht hat. Die Frage nach dem „ob“ stellt sich nicht mehr. Einfluss nehmen darf dein Vermieter aber immer noch auf das „wie“. Daher ist es weiterhin wichtig, dass du die Art der Montage besprichst und ihr euch idealerweise vor der Installation einig seid.






