Balkonkraftwerk steuerlich absetzen: Was ist möglich?

Zwischen 300 und 1.000 Euro kostet ein Balkonkraftwerk. Es wäre eine Erleichterung, wenn du diese Kosten von der Steuer absetzen könntest. Was möglich ist, erfährst du bei uns!

Platz #1
Duo Flachdach - Kleines Kraftwerk
Testnote1,4Sehr gut

Kleines Kraftwerk

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KleinesKraftwerk.de

PRO

  • stabile Halterung
  • schnelle Montage
  • sehr gute deutsche Anleitung

CONTRA

  • WLAN-Verbindung teils instabil
  • Aktuell 1-2 Wochen Lieferzeit
Platz #2
Flat (900+) - Yuma
Testnote1,6Gut

Yuma

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Yuma.de

PRO

  • sehr guter Stromertrag
  • transparenter Shop
  • sehr gute Kommunikation

CONTRA

  • WLAN-Verbindung teils instabil
  • Halterung recht wacklig
Platz #3
onBasic Flachdach - Solakon
Testnote1,6Gut

Solakon

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Solakon.de

PRO

  • sehr gute App
  • schnelle WLAN-Anmeldung
  • hoher Stromertrag

CONTRA

  • Halterung eher wackelig
  • Versandkosten kommen auf den Preis
Platz #4
Garten/Boden Kit - EcoFlow Stream
Testnote2,4Gut

EcoFlow Stream

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EcoFlow.de

PRO

  • App-Anmeldung in Sekunden erledigt
  • hochwertiger Wechselrichter

CONTRA

  • Solarmodule nicht bifazial
  • Halterung flach und unflexibel

Balkonkraftwerk steuerlich absetzen: Was gilt für Mieter und Vermieter?

Das Balkonkraftwerk ist ein nachhaltiger Trend und reduziert nach seiner (raschen) Amortisierung die jährlichen Stromkosten. Zuvor fallen allerdings Anschaffungskosten an und da liegt der Gedanke an eine steuerliche Absetzbarkeit nahe. Seit Mai 2024 gibt es einige rechteliche Vorteile für Käufer von Balkonkraftwerken, ob du es allerdings steuerlich absetzen kannst, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab. Für Mieter und Vermieter gelten unterschiedliche Optionen und Vorschriften. Wir verraten dir, was du wissen musst.

Ein paar Steuer-Fakten zu von Balkonkraftwerken:

● Als Mieter kannst du die Kosten für das Balkonkraftwerk nicht vollständig absetzen, profitierst aber dennoch von der Leistung und anderen Vorteilen.

● Bist du Vermieter mit Gewinnerzielungsabsicht, kannst du Anschaffungs- und Montagekosten unter bestimmten Umständen steuerlich absetzen.

● Bis 2026 entfällt sowohl für Mieter als auch für Vermieter die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Balkonkraftwerks.

Das Balkonkraftwerk als Mieter von der Steuer absetzen – keine Chance?

Kaufst du als Mieter eine Photovoltaikanlage und installierst sie selbst auf dem Balkon, kannst du den Kaufpreis nicht von der Steuer absetzen. Du hast keine Gewinnerzielungsabsicht und damit auch keinen Anspruch auf Anerkennung durch das Finanzamt. Den erzeugten Strom nutzt du privat und hast keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung. Folglich bringt dir der Solarstrom keinen Gewinn und die Kosten sind steuerlich nicht absetzbar.

Wird die Installation von einem Profi vorgenommen, darfst du diese Handwerkerleistungen aber durchaus von der Steuer absetzen. Der Gesamtabzug beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen und ist laut Finanzamt Thüringen auf maximal 1.200 Euro je Haushalt begrenzt. Um die Rechnung tatsächlich abzusetzen, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Der vorliegenden Rechnung ist zu entnehmen, um welche Dienstleistung es sich handelt. Wurden beispielsweise Solarmodule auf dem Balkon eines Einfamilienhauses montiert, müssen die begünstigten Arbeitskosten aus der Rechnung entnehmbar sein.
  • Du bist verpflichtet, die Rechnung unbar zu begleichen. Das funktioniert per Lastschrift oder auch Überweisung. Auf Verlangen des Finanzamtes musst du die Zahlung belegen können.

Gut zu wissen: Da du für ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt keine Vergütung für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhältst, erzielst du keinen Einnahmen. Das Thema Umsatzsteuer ist für dich daher nicht relevant. Bei einer klassischen PV-Anlage mit weniger als 30 kWp fällt seit 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Gesonderte Regeln können gelten, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Halte in diesem Fall Rücksprache mit deinem Steuerberater, um sicher zu gehen.

Kann ich ein Balkonkraftwerk als selbstständiger Mieter von der Steuer absetzen?

Immer mehr Menschen entscheiden sich für die Selbstständigkeit, nicht selten im Homeoffice. Energiekosten, die mit Gewinnerzielungsabsicht (für den Betrieb dienstlicher Geräte wie Computer etc.) genutzt werden, sind damit steuerlich absetzbar. Daraus ergibt sich die Frage, ob ein Balkonkraftwerk unter diesen Umständen in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Um das Balkonkraftwerk von der Einkommensteuer abzuziehen und bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Hast du eine Gewerbeeinheit gemietet und nutzt diese ausschließlich dienstlich, ist die Solaranlage ein abzuschreibendes Wirtschaftsgut. Bei einem Kaufpreis von mehr als 1.000 Euro nutzt du die lineare Abschreibung. Hast du weniger bezahlt, gilt die Anschaffung als geringes Wirtschaftsgut. Die Handwerkerkosten kannst du in diesem Fall auch geltend machen und von der Steuer absetzen.

Befindet sich die Anlage an einer Wohnimmobilie, die gleichzeitig dein Arbeitssitz ist, kannst du die Anschaffungskosten ggfs. teilweise absetzen. Die Voraussetzungen hierfür solltest du mit deinem Steuerberater klären. Es kommt darauf an, ob die Module primär für den Eigenverbrauch genutzt werden oder ob du nachweislich damit „arbeitest“. Grundsätzlich ist es möglich, die Herstellungskosten von Strom, den du betrieblich nutzt, bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen.

Wichtig zu wissen: In der Regel nutzen Selbstständige und Angestellte im Homeoffice die Homeoffice-Pauschale. Sie beträgt seit 2023 pro Jahr 1.260 Euro und dient zur Deckung von Betriebskosten. Nimmst du die Pauschale in Anspruch, sind damit auch Stromerzeugungskosten abgedeckt und eine gesonderte Absetzung der Solaranlage wäre nicht mehr möglich.

Zahle ich Mehrwertsteuer für den Kauf meines Balkonkraftwerks?

Die Bundesregierung legte mit dem Jahressteuergesetz von 2022 Erleichterungen für die Nutzung von Photovoltaik fest. Sowohl für Lieferung als auch für die Installation gilt zwischen 2023 und 2026 eine Steuerbefreiung für die Mehrwertsteuer. Die Regelung im Nullsteuersatz sieht vor, dass auf der Rechnung beim Kauf keine Umsatzsteuer für Wechselrichter, Solarpanele, Speicher sowie handwerkliche Dienstleistungen (Montage, Reparatur) ausgewiesen werden.

Damit profitierst du bereits beim Kauf, denn schon bei Rechnungserstellung wird mit null Prozent besteuert. Damit musst du dir die geleistete Mehrwertsteuer nicht erst über den Vorsteuerabzug zurückholen, sondern zahlst sie erst gar nicht. 

Inkludiert in diese Regelung sind:

● Speicher für dein Balkonkraftwerk

● Arbeitsleistung bei der Installation

● Solarmodule

● Wechselrichter

● Kabel und Zubehör

● Befestigungselemente für das Balkongeländer

Für diese Steuererleichterung musst du – egal ob als Mieter oder Hausbesitzer – keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, das Gesetz gilt generell für alle Käufer von Solaranlagen.

Profi-Tipp: Achte darauf, dass die Steuerbefreiung bei der Bestellung deines Balkonkraftwerks auf der Rechnung ausgewiesen wird. Der Anlagenverkäufer muss im Dokument darauf hinweisen, dass er ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs 3 Nr. 1 UstG zur Anwendung kommt. 

Balkonkraftwerk als Vermieter von der Steuer absetzen

Investierst du als Vermieter in ein Balkonkraftwerk, von dem deine Mieter profitieren, kannst du es von der Steuer absetzen. Es handelt sich um eine Investition in deine Immobilie, die zur Energieversorgung beiträgt und langfristig die Betriebskosten senkt. Anders sieht es aus, wenn du zwar Immobilienbesitzer bist, aber selbst in der Wohnung bzw. in dem Haus lebst. In diesem Fall handelt es sich um rein privaten Betrieb und damit nicht um Betriebsausgaben.

Die Kosten für das Balkonkraftwerk machen Vermieter im Rahmen der Absetzung für Abnutzung steuerlich geltend. Da es sich um eine dauerhafte Anschaffung handelt, werden die Kosten über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben. Bei technischen Anlagen wie PV-Anlagen liegt der Zeitraum in der Regel bei 20 Jahren. Besprich das sicherheitshalber mit deinem Steuerberater, um auf Nummer sicher zu gehen.

Die Ausgaben für Anschaffung und Installation machst du als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen. Du kannst hier sowohl die laufenden Betriebskosten (Wartung, Reparatur) als auch den anfänglichen Kaufpreis absetzen.

Ein Warnhinweis für dich: Das Balkonkraftwerk muss dein Eigentum bleiben und in der Steuererklärung klar als Investition in die Immobilie aufgeführt werden. Übernimmt dein Mieter die PV-Anlage faktisch und behandelt sie wie einen privaten Vermögensgegenstand, zweifelt das Finanzamt die Absetzbarkeit der Investition verständlicherweise an. Dann kannst du die Kosten nicht mehr als Werbungskosten geltend machen, da das Balkonkraftwerk nicht mehr dem Zweck der Einnahmenerzielung (Mieteinnahmen) dient, sondern als Privatvorteil für den Mieter.

Das musst du als Vermieter bei steuerlicher Absetzung des Balkonkraftwerks beachten

Schreibst du das Balkonkraftwerk ab, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Der steuerliche Vorteil kann in Gefahr geraten, wenn der Nutzen des Balkonkraftwerks nicht vertraglich geregelt ist. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Vorteile, die dem Mieter zugutekommen.

Mietvorteil und geldwerter Vorteil

Hat der Mieter durch die Installation des Balkonkraftwerks niedrigere Stromkosten, profitiert er direkt von deiner Investition. In einem solchen Fall kann das Finanzamt argumentieren, dass dieser Vorteil eine indirekte Erhöhung der Mieteinnahmen darstellt. Das klingt zwar paradox, da der Mieter aber einen geldwerten Vorteil hat, ist es nicht auszuschließen.

Um einer solchen Situation vorzubeugen, erfasse den Vorteil vertraglich. Spart dein Mieter tatsächlich Stromkosten, ist eine klare Anpassung in der Nebenkostenabrechnung erforderlich. Das Finanzamt könnte sonst einen geldwerten Vorteil des Mieters als zusätzliche Mieteinnahme werten. Alternativ dazu ist im Mietvertrag eine geringfügige Mieterhöhung möglich, die den Vorteil widerspiegelt.

Klare Dokumentation und Zweckbindung

Um den steuerlichen Vorteil zu sichern, muss der Zweck des Balkonkraftwerks klar auf die Vermietung ausgerichtet sein. Das heißt:

● Die Anlage wird installiert, um die Immobilie energetisch aufzuwerten.

● Das Balkonkraftwerk bleibt dein Eigentum als Vermieter und wird nicht an den Mieter verkauft.

● Die steuerlichen Absetzungen erfolgen im Zusammenhang mit der Vermietung, nicht mit privaten Zwecken.

Ohne eine klare Abgrenzung besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Mini-Solaranlage als persönlichen Vorteil des Mieters betrachtet; das gefährdet die steuerlichen Abzüge.

Für Mieter und Vermieter gibt es unterschiedliche Regeln

Ob und wie du das Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen kannst, kommt auf deinen Status als Käufer an. Bist du Mieter und nutzt die Stecker-Solaranlage rein privat, profitierst du zwar vom Mehrwertsteuerwegfall, kannst den Kaufpreis aber nicht steuerlich absetzen. Als Vermieter sieht es anders aus, da der Kauf gewerblich zu werten ist. Das gilt wiederum nur, wenn du das Balkonkraftwerk zur Generierung von Mieteinnahmen nutzt und zur energetischen Sanierung deiner Immobilie.

Ob Mieter oder Vermieter: Wir empfehlen immer zusätzlich die Rücksprache mit einem Steuerberater, um bei der Steuererklärung die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.