Balkonkraftwerk-Förderungen reduzieren den Kaufpreis und sorgen dafür, dass sich die Anlage noch schneller rechnet. Wie du deine Mini-PV-Anlage fördern lassen kannst und wie viel du bekommst, das erfährst du hier in der umfangreichen Datenbank von PV Insider – Stand Januar 2026.
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Balkonkraftwerke helfen dabei, die Stromkosten zu reduzieren. Auf diese Weise zahlen sie sich mit der Zeit selbst ab – das geht relativ schnell, und zwar meist in drei bis fünf Jahren. Da die Mini-PV-Anlagen auch eine sinnvolle Investition in den Klimaschutz sind, fördern viele Bundesländer, Kommunen und Städte ihre Anschaffung. Und das lohnt sich dann doppelt. Zwar wurden – auf Basis sinkender Anschaffungskosten und klammer Fördertöpfe – die Förderungen mit der Zeit gesenkt, doch du kannst immer noch zwischen 50 und 600 Euro sparen. Zudem fielen in den letzten Jahren auch die Preise für Solarmodule und Wechselrichter – der Kauf eines Balkonkraftwerks war daher noch nie so günstig wie jetzt.
Zudem fördert die Bundesregierung noch auf andere Weise Stecker-Solaranlagen:
– Keine Mehrwertsteuer: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Mehrwertsteuer mehr auf Solarprodukte wie Panels, Wechselrichter und Speicher. Hierbei handelt es sich um eine indirekte Fördermaßnahme: Man erhält zwar keinen Zuschuss, zahlt aber weniger für das Produkt.
– Vereinfachte Regelungen: Mit dem Solarpaket 1 wurden neue Regeln eingeführt, die den Kauf und das Betreiben eines Balkonkraftwerks erleichtert. Unter anderem gibt es die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr und du darfst übergangsweise alte Stromzähler verwenden. Alle Regelungen findest du in unserem Ratgeber Solarpaket 1.
Wie viel spare ich mit einer Balkonkraftwerk-Förderung?
Das Gute an einem Balkonkraftwerk: Es zahlt sich automatisch selbst ab. Denn jedes Jahr sparst du Stromkosten und bereits nach wenigen Jahren hast du den Kaufpreis einer Anlage wieder drin. Je günstiger du das Balkonkraftwerk bekommst, desto schneller geht das natürlich. Eine Förderung kann diesen Prozess noch beschleunigen, da es den Kaufpreis herabsetzt. Dadurch sparst du über die Lebenszeit deines PV-Systems noch mehr Stromkosten als ohne einen Zuschuss.
Doch wie viel sparst du genau? Das kommt auf mehrere Faktoren wie der Anzahl der Module, deren Ausrichtung und dem aktuellen Preis des Stroms ab. Als Faustformel gilt: Mit einem Balkonkraftwerk mit zwei Solarpanels kannst du jährlich etwa 100 bis 200 Euro an Stromkosten sparen. Gängige Modelle wie das Kleine Kraftwerk Duo mit Halterung bekommst bereits für unter 500 Euro. Du hättest also durch die gesparten Stromkosten deine Investition nach 2,5 bis 5 Jahren schon wieder drin. Da eine Mini-PV-Anlage aber eine Lebenserwartung von bis zu 30 Jahren hat, würdest du mindestens 25 weitere Jahre lang sparen, was in etwa 2.500 bis 5.000 Euro wären.
Auch wenn der Wechselrichter in der Zwischenzeit mal kaputtgehen sollte (er hat eine Lebenserwartung von 15 Jahren), kannst du ihn bereits ab 100 Euro ersetzen. Es ändert also fast nichts an der guten Bilanz.
Wie oben erwähnt, würde eine Balkonkraftwerk-Förderung den Kaufpreis herabsetzen. Dadurch zahlt es sich über die gesparten Kosten für Strom schneller ab. Um wie viele Jahre du das beschleunigen kannst, hängt von der Höhe der Förderung ab. Sie fällt je nach Region unterschiedlich aus. Wenn wir aber von einem durchschnittlichen Zuschuss von 150 Euro ausgehen, dann hat sich dein Balkonkraftwerk etwa ein bis zwei Jahre früher amortisiert.
Balkonkraftwerk Förderung beantragen: Darauf musst du achten
Die Förderungen für ein Balkonkraftwerk sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jede Gemeinde hat eigene Richtlinien und stellt unterschiedliche Bedingungen. Da einige vor dem Kauf einer Mini-PV-Anlage erledigt werden müssen, lies dir erst die entsprechenden Förderbedingungen durch. Machst du nämlich etwas falsch, kannst du den Anspruch auf eine Förderung verlieren.
Typische Förderbedingungen sind zum Beispiel:
- Zeitpunkt des Antrags: Bei einigen Kommunen musst du vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks den Zuschuss beantragen, bei einigen erst danach.
- Fachmännischer Anschluss: Einige Gemeinden fördern nur, wenn ein Elektriker den Anschluss übernimmt. Die Kosten können aber Teil des Förderbetrags sein.
- Systemleistungen: Die meisten Gemeinden richten sich nach den Vorgaben des Solarpaket 1. Die Modulleistung darf 2.000 Wattpeak und die Einspeiseleistung 800 Watt betragen. Es gibt aber Ausnahmen, wo nur zwei Module erlaubt sind.
- Sozialpässe: Einige Kommunen unterstützen nur einkommensschwache Haushalten mit einer Förderung. Sie verlangen daher einen Nachweis wie einen Wohnberechtigungsschein oder einen Sozialpass.
- Registrierung im Marktstammdatenregister: Manche Kommunen fordern einen Nachweis, dass das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eingetragen wurde. Da es für alle Betreiber Pflicht ist, sollte das keine große Hürde sein. Zumal die Anmeldung im MaStR in wenigen Schritten erledigt ist und nichts kostet.

Alle Balkonkraftwerk Förderungen der Bundesländer
Von den 16 Bundesländern in Deutschland bieten aktuell drei eine Förderung für Balkonkraftwerke an (Stand Januar 2026). Die übrigen argumentieren in der Regel damit, dass Stecker-Solaranlagen bereits so günstig sind, dass es keiner Förderung bedarf. Manche verweisen auch auf die regionalen Programme der Städte und Gemeinden.
- Hamburg: Der zweitgrößte Stadtstaat in Deutschland bezuschusst den Kauf mit bis zu 500 Euro, aber maximal 90 Prozent des Kaufpreises. Diese Förderung wurde in Zusammenarbeit mit der Caritas ermöglicht, sie gilt nur für einkommensschwache Haushalte. Es gilt folgende Regel: „Eine Förderung können Sie beantragen, wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG beziehen oder wenn Ihr Haushaltseinkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.“ Mehr Infos zur Förderung von Balkonkraftwerken in Hamburg findest du hier.
- Sachsen: Das Bundesland wurde bei der Einführung der Förderung völlig überrannt und der Fördertopf war schnell aufgebraucht. Mittlerweile wurde er wieder gefüllt, sodass sich sächsische Bürger über 300 Euro freuen dürfen – allerdings nur solche, die zur Miete wohnen. Mehr Infos zur Förderung von Balkonkraftwerken in Sachsen findest du hier.
- Mecklenburg-Vorpommern: Mit 500 Euro bietet das Bundesland im Nordosten eine der größten Förderungen in der Bundesrepublik an. Allerdings nur für Mieter einer Wohnung, der Topf für Eigentümer ist bereits aufgebraucht. Das Landesförderinstitut teilt mit: „Das Kontingent für Mieter von Wohneinheiten beinhaltet noch für längere Zeit ausreichende Mittel.“ Noch mehr Infos zur Förderung von Balkonkraftwerken in Mecklenburg-Vorpommern findest du hier.
Leider nicht länger gültig ist das Berliner Förderprogramm: Die Stadt hat für den Jahresstart 2026 zwar gefüllte PV-Fördertöpfe angekündigt – seit dem 8. Januar sind Balkonkraftwerke davon ausgeschlossen, stattdessen sollen klassische Aufdach-PV-Anlagen finanziell unterstützt werden.

PV Insider exklusiv: Alle Balkonkraftwerk Förderungen der Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunen (Stand: Januar 2026)
Die meisten Förderprogramme für Balkonkraftwerke gibt es auf kommunaler Ebene. Von 50 bis 600 Euro bezuschussen die Gemeinden den Kauf einer Stecker-Solaranlage. Das Gros liegt aber in einem Bereich von 100 bis 200 Euro.
Schade ist, dass wir nicht in jedem Bundesland Gemeinden gefunden haben, die eine Förderung anbieten. Die meisten gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
WICHTIG: Jede Gemeinde kann den Antragsprozess gestalten, wie sie möchte. Einige wollen erst einen Förderantrag sehen, bevor du dein Balkonkraftwerk kaufen darfst, bei anderen muss es schon angeschlossen und angemeldet sein. Informiere dich daher vor einem Balkonkraftwerk-Kauf, wie deine Kommune den Prozess handhabt. Im schlimmsten Fall verlierst du sonst deinen Anspruch auf eine Förderung.
Bundesland | Ort | Förderhöhe | Infos & Antrag |
|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Aalen | – Förderung ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Böblingen | – Förderung bis März 2026 ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Fellbach | 100 Euro | |
Baden-Württemberg | Filderstadt | 150 Euro | |
Baden-Württemberg | Freiburg | 150 Euro, mit Freiburg-Pass 300 Euro | |
Baden-Württemberg | Friedrichshafen | 50% der Kosten, bis 300 Euro | |
Baden-Württemberg | Heidelberg | – Förderung ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Konstanz | 150 Euro | |
Baden-Württemberg | Kornwestheim | 25% der Kosten, bis 100 Euro | |
Baden-Württemberg | Leutenbach | – Förderung ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Lörrach | – Förderung ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Ludwigsburg | – Förderung ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Nürtingen | – Förderung ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Schorndorf | 100 Euro | |
Baden-Württemberg | Stuttgart | 200 Euro, mit Bonuscard + Kultur bis 300 Euro | |
Baden-Württemberg | Ulm | 50% der Kosten, bis 100 Euro | |
Baden-Württemberg | Walldorf | – Förderung ausgesetzt – | |
Baden-Württemberg | Weinheim | – Förderung ausgesetzt – | |
Bayern | Augsburg | – Förderung ausgesetzt – | |
Bayern | Buckenhof | – Förderung ausgesetzt – | |
Bayern | Burghausen | 10% der Kosten, bis 100 Euro | |
Bayern | Eckental | – Förderung ausgesetzt – | |
Bayern | Gersthofen | 25% der Kosten, bis 200 Euro | |
Bayern | Großenseebach | bis 50 Eurox | |
Bayern | Günzburg | 100 Euro | |
Bayern | Marloffstein | – Förderung ausgesetzt – | |
Bayern | Moosburg | 100 Euro für Balkonkraftwerke mit Speicher und Nachrüstspeicher | |
Bayern | München | 50% der Kosten, bis 400 Euro | |
Bayern | Parkstein | 100 Euro | |
Bayern | Poing | 25% der Kosten, bis 250 Euro | |
Bayern | Schweinfurt | 100 Euro pro angefangene kWp | |
Bayern | Spardorf | – Förderung ausgesetzt – | |
Bayern | Unterschleißheim | 25% der Kosten, bis 200 Euro | |
Bayern | Uttenreuth | 50 Euro | |
Bayern | Würzburg | – Förderung ausgesetzt – | |
Hessen | Darmstadt | 50% der Kosten, 200 bis 400 Euro | |
Hessen | Eschborn | – Förderung ausgesetzt – | |
Hessen | Frankfurt am Main | – Förderung ausgesetzt – | |
Hessen | Kassel | 150 Euro | |
Hessen | Lahnau | 200 Euro | |
Hessen | Lampertheim | 60% der Kosten, bis 500 Euro | |
Hessen | Marburg | 50% der Kosten, bis 400 Euro | |
Hessen | Rosbach vor der Höhe | 50% der Kosten, bis 200 Euro | |
Niedersachsen | Braunschweig | – Förderung ausgesetzt – | |
Niedersachsen | Buchholz | – Förderung ausgesetzt – | |
Niedersachsen | Buxtehude | 50% der Kosten, bis 250 Euro | |
Niedersachsen | Friesoythe | 150 Euro | |
Niedersachsen | Göttingen | – Förderung ausgesetzt – | |
Niedersachsen | Jever | bis 250 Euro | |
Niedersachsen | Lüneburg | 30% der Kosten | |
Niedersachsen | Salzhausen | 150 Euro | |
Niedersachsen | Samtgemeinde Scharnebeck | 75 Euro | |
Niedersachsen | Rosengarten | 200 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Aachen | – Förderung ausgesetzt – | |
Nordrhein-Westfalen | Ahaus | 50% der Kosten, bis 150 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Bergkamen | 150 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Bonn | 60% der Kosten, bis 480 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Borgentreich | 100 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Castrop-Rauxel | 100 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Düren | 100 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf | 50% der Kosten, bis 600 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Essen | – Förderung ausgesetzt – | |
Nordrhein-Westfalen | Ennepetal | 100 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Gelsenkirchen | – Förderung ausgesetzt – | |
Nordrhein-Westfalen | Hiddenhausen | – Förderung ausgesetzt – | |
Nordrhein-Westfalen | Kirchlengern | 300 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Köln | 150 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Olsberg | 200 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Recklinghausen | 100 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Rheinisch-Bergischer Kreis | – Förderung ausgesetzt – | |
Nordrhein-Westfalen | Voerde am Niederrhein | 100 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | Wickede (Ruhr) | 150 Euro, mit Speicher 300 Euro | |
Rheinland-Pfalz | Ingelheim am Rhein | 100 Euro | |
Rheinland-Pfalz | Offenbach an der Queich | 200 Euro | |
Rheinland-Pfalz | Trier | 200 Euro | |
Rheinland-Pfalz | Urmitz | 100 Euro pro Modul, bis 200 Euro | |
Rheinland-Pfalz | Vulkaneifel | 150 Euro | |
Rheinland-Pfalz | Worms | 75 Euro pro 400 Wp, bis 150 Euro | |
Sachsen | Leipzig | bis 500 Euro | |
Schleswig-Holstein | Kiel | – Förderung ausgesetzt – | |
Thüringen | Jena | 25% der Kosten, bis 200 Euro |



